Dieses Seminar gewährt Ihnen vertiefende Kenntnisse im Arbeitsrecht. Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien werden – unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung – im Lehrgespräch und in der Diskussion eingehend dargestellt.
Sie werden in die Lage versetzt, bei der Arbeit im Betriebsrat mit den richtigen Instrumentarien zu agieren. Mit den Kenntnissen dieses Seminars sind Sie in der Lage, Veränderungsprozesse im Betrieb angemessen zu beurteilen und als Betriebsrat zu begleiten.
A. Rechtliche Grundlagen der Arbeitsbedingungen• Individuelles und kollektives Arbeitsrecht• Rechtsquellen und Normenhierarchie
B. Einzelarbeitsvertrag• Abschluss und Form• AGB-Kontrolle und Mängel des Arbeitsvertrags
C. Betriebliche Übung• Tatbestandliche Voraussetzungen, irrtümliche Leistungen, Bezugnahme auf Tarifverträge• Beseitigung einer betrieblichen Übung
D. Regelungsabreden• Abgrenzung zur Betriebsvereinbarung • Regelungsgegenstände, Tarifvorrang, Umsetzung von Regelungsabreden• Beendigung und Nachwirkung
E. Betriebsvereinbarungen• Begriff, Zweck, Inhalt und Arten von Betriebsvereinbarungen (freiwillige und erzwingbare)• Tarifvorrang und Tarifvorbehalt• Wirkung von Betriebsvereinbarungen • Verhältnis zu Arbeits- und Tarifverträgen• Beendigung und Nachwirkung
F. Tarifvertrag• Begriff und Grundlagen• Tarifvertragsparteien und Tariffähigkeit• Inhalt und Auslegung • Tarifbindung und Allgemeinverbindlichkeit• Beendigung und Nachwirkung• Tarifflucht/Verbandsaustritt
G. Betriebsübergang nach § 613 a BGB• Begriff und Kriterien eines Betriebsübergangs• Unternehmenserwerb (share deal vs. asset deal) und Umwandlung• Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis
Sie nehmen an einer Sitzung des Arbeitsgerichts teil. Unser/e Trainer/in erarbeitet mit Ihnen die Vor- und Nachbereitung der anstehenden Verhandlungen.
Trainervortrag, Einzel- und Gruppenarbeiten
Sie erlernen aktuelle Themen des Arbeitsrechts.
Erfahrene Betriebsratsmitglieder, die die Seminare AR I und II sowie BetrVG I (Grundlagen) bereits absolviert haben.
Es handelt sich um ein Grundlagenseminar, das für die Betriebsratstätigkeit erforderliche Kenntnisse vermittelt (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 18. Januar 2012 – 7 ABR 73/10).
Dieses Seminar wird durch Mitgliedsbeiträge der Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft e. V. unterstützt.