Seit 2004 hat der Gesetzgeber den Arbeitgeber verpflichtet, bei allen Beschäftigten, die länger als 6 Wochen in einem Zeitraum von einem Jahr erkrankt sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
1. Tag:
2. Tag:
Konstruktive Gesprächsführung im BEM
- Erfolgsentscheidend: das Erstgespräch führen
- Sinnvolle Gliederung des Erstgespräches sowie der Fallgespräche
- Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
- Eigenschaften und Grenzen einer zielorientierten Beratung im Wiedereingliederungsgespräch
Vortrag, Brainstorming, Einzel- und Gruppenarbeit, interaktive Übungen, Techniken aus dem Konfliktmanagement
Am ersten Tag werden Sie in die Lage versetzt, die Vorgaben des Gesetzgebers rechtzeitig und korrekt umzusetzen.
Sie erfahren, wann ein BEM einzuleiten ist, welche Personen zu beteiligen sind, wie mit den zu erhebenden Daten umzugehen ist und wie der Betriebsrat einzubinden ist. Es werden alle Fragen rund um das BEM beantwortet. Sie lernen die Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen, wenn kein BEM durchgeführt wird.
Sie erhalten eine Musterbetriebsvereinbarung sowie alle notwendigen Formblätter, die zur Durchführung eines BEM erforderlich sind.
Der Fokus des 2. Seminartages liegt auf der kommunikativen Umsetzung des BEM: es geht darum, die Erst- und Fallgespräche mit den
betroffenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen konstruktiv zu führen. Eine vertrauensvolle Gesprächsgrundlage ist entscheidend für
den Erfolg des BEM. Es gilt, den Betroffenen die Ängste zu nehmen, ihre Zustimmung und Unterstützung für das Verfahren zu gewinnen und gemeinsam getragene Maßnahmen zur erfolgreichen Wiedereingliederung zu entwickeln.