Seit über 20 Jahren gibt es die eigenständige Vertretung für jugendliche Arbeitnehmer/innen und Auszubildende (JAV). Der Gesetzgeber hat damit die besonderen Interessen junger Arbeitnehmer/innen und Auszubildender berücksichtigt. Obwohl die JAV
in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat arbeitet, gelten für sie eigene Regeln. Der Gesetzgeber hat die Aufgaben der JAV im Betriebsverfassungsgesetz definiert.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben sind Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Berufsbildungsgesetz von großer Bedeutung.
Auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnis durch ein Grundlagenseminar hat der Betriebsrat für Sie einen rechtlichen Anspruch
Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit an Fallbeispielen, Diskussion und Erfahrungsaustausch.
Im Seminar werden speziell aufbereitete Gesetzestexte genutzt.
Sie lernen in diesem Seminar die Aufgaben der JAV und die dafür notwendigen gesetzlichen Bestimmungen kennen.
Sie können sich in Ihrer Rolle als Vertreter/in für jugendliche Arbeitnehmer/innen und Auszubildende in das betriebsverfassungsrechtliche Geschehen einordnen.
Sie kennen Ihre Aufgabenfelder und die für Sie wichtigen Ansprechpartner/innen.
Sie verbessern die verantwortungsvolle Zusammenarbeit zwischen JAV und Betriebsrat und stellen eine/n
kompetente/n Gesprächspartner/in für den Betriebsrat dar.