Das Seminarangebot

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und krankheitsbedingte Kündigung

Dieses Kurzseminar soll den Teilnehmenden einen Überblick über die Voraussetzungen eines ordnungsgemäß durchgeführten Betrieblichen Eingliederungsmanagement und den Voraussetzungen für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung geben. Es wird die aktuelle Rechtsprechung zum BEM vorgestellt.

Wie immer besteht genügend Zeit für einen Austausch und Diskussionen unter den Teilnehmenden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX (BEM)

  • Sinn und Zweck des BEM
  • Ursachen für Fehlzeiten von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
  • Sucht und Burnout
  • Gesprächsführung im BEM
  • Jahresfrist und dessen Berechnung
  • Wann muss ein BEM wiederholt werden?
  • Dokumentation und Schweigepflicht
  • Beteiligung des BR am BEM
  • Mögliche Maßnahmen
  • Folgen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, wenn kein BEM durchgeführt wurde

Krankheitsbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG

  • Negative Prognose
  • Betriebsstörungen
  • Interessenabwägung
  • Bewertung des BEM bei krankheitsbedingter Kündigung

Vortrag und Diskussion

Sie erhalten Kenntnisse zur aktuellen Rechtsprechung.

Tag 1:
Freitag,
05.05.2023,
09:30 - 13:00 Uhr
inkl. Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Frühstück
Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte
Trainer/-in
I02c/2023
05.05.2023 - 09:30
05.05.2023 - 13:00
Tannenfelde, Aukrug
Google Maps Karte
Seminarpreis
310,00 €
StFG-Mitglieder-Rabatt 10 %
Ansprechpartnerin
Dieses Seminar kann als Inhouse-Training gebucht werden.