Unternehmensleitung und Personalverantwortliche sämtlicher Leitungsebenen werden mit den für die praktische Arbeit im Betrieb wesentlichen Vorschriften bekannt gemacht.
Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit Betriebsrat
Gewerkschaft im Betrieb
Betriebsversammlung
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Betriebsverfassungsrechte einzelner Arbeitnehmender
Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach §§ 90, 91 BetrVG Mitbestimmung des Betriebsrates in personellen Angelegenheiten
Einigungsstellen
Die Teilnehmenden sind im Umgang und der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat auf wichtigen Feldern des Betriebsverfassungsrechts sicher, sie können angemessen handeln und richtig reagieren.
Geschäftsführung, Personalleitung, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Personalreferenten/-sachbearbeiter