Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis J13c/2022
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) in der Praxis
Seit 2004 hat der Gesetzgeber den Arbeitgeber verpflichtet, bei allen Beschäftigten, die länger als 6 Wochen in einem Zeitraum von einem Jahr erkrankt sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.
1. Tag
Berechnung des 6-Wochenzeitraums
Einbindung des Betriebsrats in das BEM
Hinzuziehung von Schwerbehindertenvertreter, Hausarzt, Werksarzt oder Servicestellen der Länder
Umgang mit relevanten Daten und Schweigepflicht
Mögliche Maßnahmen
Dokumentation der Daten
Folgen bei Ablehnung oder Abbruch des BEM
Konsequenzen für den Arbeitgeber bei Unterbleiben eines BEM
Konsequenzen für den Arbeitnehmer bei Ablehnung des BEM
2. Tag
Einführung des BEM-Verfahrens
Korrekter Ablauf: BEM-Fälle Schritt für Schritt erfolgreich behandeln
Konstruktive Gesprächsführung im BEM
Erfolgsentscheidend: das Erstgespräch führen
Sinnvolle Gliederung des Erstgespräches sowie der Fallgespräche
Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas
Eigenschaften und Grenzen einer zielorientierten Beratung im Wiedereingliederungsgespräch
Vortrag, Brainstorming, Einzel- und Gruppenarbeit, interaktive Übungen, Techniken aus dem Konfliktmanagement
Am ersten Tag werden Sie in die Lage versetzt, die Vorgaben des Gesetzgebers rechtzeitig und korrekt umzusetzen. Sie erfahren, wann ein BEM einzuleiten ist, welche Personen zu beteiligen sind, wie mit den zu erhebenden Daten umzugehen ist und wie der Betriebsrat einzubinden ist. Es werden alle Fragen rund um das BEM beantwortet. Sie lernen die Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen, wenn kein BEM durchgeführt wird.
Sie erhalten eine Musterbetriebsvereinbarung sowie alle notwendigen Formblätter, die zur Durchführung eines BEM erforderlich sind.
Der Fokus des 2. Seminartages liegt auf der kommunikativen Umsetzung des BEM: es geht darum, die Erst- und Fallgespräche mit den betroffenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen konstruktiv zu führen. Eine vertrauensvolle Gesprächsgrundlage ist entscheidend für den Erfolg des BEM. Es gilt, den Betroffenen die Ängste zu nehmen, ihre Zustimmung und Unterstützung für das Verfahren zu gewinnen und gemeinsam getragene Maßnahmen zur erfolgreichen Wiedereingliederung zu entwickeln.
Tag 1:
Mittwoch,
30.08.2023,
09:00 - 17:00
Uhr
Tag 2:
Donnerstag,
31.08.2023,
09:00 - 17:00
Uhr
Fach- und Führungskräfte, insbesondere Mitarbeiter/innen aus Personalabteilungen und Betriebsratsmitglieder, die in das BEM-Verfahren eingebunden sind und alle, die interessiert sind.
Frau Dr. Sabine Göldner-Dahmke wird den 1. Tag (09:00 - 17:00 Uhr) leiten. Herr Christian Schönfelder wird den 2. Tag (09:00 - 17:00 Uhr) leiten.